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Tag 3: G'scheit prüfen

21.06.2022 19:11
Tag 3: G'scheit prüfen

Prüfen statt wegwerfen

Neben Schimmelbefall und mangelnder Frische ist das Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums einer der häufigsten Gründe, warum Lebensmittel entsorgt werden. Letzteres muss nicht sein, denn die meisten Lebensmittel sind bei sachgemäßer Lagerung zu diesem Zeitpunkt noch voll genusstauglich.

Laut Definition ist das Mindesthaltbarkeitsdatum jener Zeitpunkt, bis zum dem der Lebensmittelhersteller garantiert, dass das Produkt bei Einhaltung der Lagerbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Es ist somit kein „Ablaufdatum“ wie häufig fälschlich bezeichnet. Lebensmittel sind auch nach Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums in der Regel noch genusstauglich. Kann sichergestellt werden, dass das Produkt eiwandfrei ist, darf es auch im Handel noch verkauft werden. Dies muss allerdings deutlich ersichtlich sein.

Wichtig: Sobald die Verpackung geöffnet wird, verliert das Mindesthaltbarkeitsdatum seine Gültigkeit. Durch die Zufuhr von Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen wird ein Verderb beschleunigt. Mit Hilfe von Augen, Nase und Geschmackssinn lässt sich aber auch ohne Datum ganz leicht prüfen, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist.

Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum

Unsicherheiten treten immer wieder bei der Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum auf. Letzteres wird auf leicht verderblichen Waren wie Faschiertem oder Fisch angebracht. Da diese Lebensmittel potenziell gesundheitsgefährdend sind, wenn sie verdorben sind, sollte man sehr sensibel damit umgehen und die Kühlkette beim Heimtransport nach dem Einkauf unbedingt einhalten.

Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen diese Produkte im Handel nicht mehr verkauft werden. Es wird auch davon abgeraten, diese über dieses Datum hinaus zu verzehren. Ein grünliches Durcherhitzen ist nach einer sensorischen Prüfung auf jeden Fall dringend empfohlen.

In folgendem Video sehen Sie noch einmal die wichtigsten Fakten rund um MHD und Verbrauchsdatum sowie Empfehlungen für den Umgang damit, ganz nach dem Motto "Prüfen statt wegwerfen":

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